wieder an Stellenwert. Die Kur in Frankfurt, welche die neuzeitliche Betrachtung der Goldenen Bulle wieder an Stellenwert. Die Kur in Frankfurt, welche die neuzeitliche Betrachtung der Goldenen Bulle

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Karmeliterkloster (ländischen Schismas wurde die Goldene Bulle meistens als Kaisererlass gedeutet. Man legte den Text nun in Hinblick auf die Königswahl in Frankfurt aus, welche wie eine Kaisererhebung ohne Berücksichtigung der päpstlichen Approbationsansprüche verstanden wurde. Die konkurrierenden Herrschaftsansprüche der Könige Wenzel und Ruprecht stellten hierfür den aktuellen politischen Hintergrund dar. Unter Ruprecht wurden neben dem Kaiser auch die Kurfürsten in den Blick genommen, fasste man doch die Goldene Bulle wie ein Weistum der Kurfürsten auf. Dieses entsprach deren gestiegenem Anteil am Reichsgeschehen. In der Regierungszeit Sigismunds rückte die Goldene Bulle als Reichsgesetz in das Zentrum des Interesses. Die Quaternionen stellten spätestens seit dem Konzil von Konstanz alle Stände als vollwertige Glieder des Reiches dar und modifizierten damit den Dualismus von Kaiser und Kurfürsten. Man verstand den Kaiser in dieser Phase vornehmlich als höchsten Richter, Friedensstifter, Vogt der Kirche und Schützer des Rechts. Zeithistorischer Hintergrund hierfür war die Kirchen- und Reichsreform. Nach der Wahl Friedrichs III. wurde die Goldene Bulle immer mehr zum Synonym für das kaiserliche Recht, doch gewann auch die Kaiserkrönung für die Habsburger wieder an Stellenwert. Die Kur in Frankfurt, welche die neuzeitliche Betrachtung der Goldenen Bulle maßgeblich prägen sollte, und das gegenseitige Verhältnis der beiden Universalgewalten, an dem sich vor allem die protestantische Debatte über die Goldene Bulle entzündete, wurden erstmals sogar zum Gegenstand der universitären Lehre. Das Kanonische Recht und das Römische Recht gingen dabei ganz neue Verbindungen ein, für die die Goldene Bulle einen wesentlichen Knotenpunkt darstellte.
Inkunabeln und Drucke[Bearbeiten]

Das Druckzeitalter führte zu veränderten Rezeptionsbedingungen. Es lassen sich hierfür neue europäische Akzente, eine Häufung an den (in der Regel protestantischen) Universitäts- und Verlagsorten sowie eine Konzentration der Ausgaben und Kommentare an der Wahl- und Krönungsstätte Frankfurt am Main feststellen.
Weiteres[Bearbeiten]



Briefmarke von 2006
Am 2. Januar 2006, zum 650-jähFrankfurt am Main), dem früheren Frankfurter Stadtarchiv. Es handelt sic

Karmeliterkloster (Frankfurt am Main), dem früheren Frankfurter Stadtarchiv. Es handelt sic

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eiber.
Das Pfälzische Exemplar, das ebenfalls aus der kaiserlichen Kanzlei stammt, befindet sich heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.
Beim Trierer Exemplar im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, das aus der kaiserlichen Kanzlei stammt, liegt die Bulle mit den Resten der Seidenschnur nur mehr lose bei.
Das Frankfurter Exemplar ist eine Abschrift des ursprünglichen böhmischen Exemplars, der zweite Teil hat also die gleiche Vorlage wie der zweite Teil des heutigen böhmischen Exemplars. Es befindet sich im Institut für Stadtgeschichte im Karmeliterkloster (Frankfurt am Main), dem früheren Frankfurter Stadtarchiv. Es handelt sich um eine Abschrift auf Kosten der Stadt, da diese, im Zusammenhang mit den ihr zugesicherten Rechten bei der Königswahl und beim ersten Reichstag, ein Interesse an einem vollständigen Exemplar hatte. Obwohl sie dem Charakter nach eine Abschrift ist, hatte sie den gleichen rechtlichen Status wie die anderen Exemplare
Das Nürnberger Exemplar, das im Staatsarchiv Nürnberg verwahrt wird, ist nur mit einem Wachs- und nicht mit einem Goldsiegel besiegelt. Es ist eine Abschrift des heutigen böhmischen Exemplars und ist zwischen 1366 und 1378 entstanden.
Neben diesen sieben Originalen gibt es zahlreiche Abschriften (auch in deutscher Sprache) und später auch Drucke, die jeweils auf eine dieser Vorlagen zurückgehen. Besonders hervorzuheben ist die aus dem Jahr 1400 stammende Prunkhandschrift König Wenzels (siehe Bild oben), die sich heute in der Österreichischen Nationalbibliothek befindet.[2]
Abschriften[Bearbeiten]

Es konnten 174 Abschriften der Goldenen Bulle aus dem späten Mittelalter und mindestens zwanzig weitere Textzeugen aus der Neuzeit ausfindig gemacht werden, die die Zahl der in der jüngsten Ausgabe benannten Kopien um mehr als ein Viertel erhöhen. Die meisten lateinischen Abschriften folgen der böhmischen Ausfertigung der Goldenen Bulle, eine größere Anzahl stattdessen der pfälzischen Version. Nur wenige Stücke sind der Mainzer oder der Kölner und nur ganz vereinzelte Abschriften der Trierer Fassung zuzuweisen. Hintergrund hierfür ist erstens die römisch-deutsche Königs- bzw. Kaiserwürde der Luxemburger sowie der Habsburger; zweitens die langjährigen Ansprüche der bayerischen Wittelsbacher auf die Kurwürde; und drittens die Tat

d der Stadt Rom, auf dem Portal steht: AVREA ROMA (Goldenes Rom). Die Umschrift lautet: ROMA C

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 Blei gefertigt, nur bei ganz besonderern Anlässen und in geringer Zahl gibt es Bullen aus Gold, die daher eine außerordentliche Bedeutung und Kostbarkeit darstellen. Die 6 cm breiten und 0,6 cm hohen Kapseln der Bullen bestehen aus starkem Goldblech. Der Avers zeigt den thronenden Kaiser mit Reichsapfel und Zepter, flankiert vom (einköpfigen) Reichsadler rechts und vom böhmischen Löwen links. Die Umschrift lautet: KAROLVS QVARTVS DIVINA FAVENTE CLEMENCIA ROMANOR(UM) IMPERATOR SEMP(ER) AUGUSTUS (Karl IV., Von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches). Im Innenfeld steht: ET BOEMIE REX (und König von Böhmen). Der Revers zeigt ein stilisiertes Bild der Stadt Rom, auf dem Portal steht: AVREA ROMA (Goldenes Rom). Die Umschrift lautet: ROMA CAPVT MVNDI, REGIT ORBIS FRENA ROTVNDI (Rom, das Haupt der Welt, lenkt die Zügel des Erdkreises).[1]
Ausfertigungen und deren Verbleib[Bearbeiten]

Von der Goldenen Bulle sind heute sieben Ausfertigungen erhalten. Es gibt keine Hinweise, dass es darüber hinaus noch weitere Exemplare gegeben hat. Alle Ausfertigungen bestehen aus zwei Teilen: dem ersten, bestehend aus den am Nürnberger Reichstag beschlossenen Kapiteln 1–23, und dem zweiten mit den Metzer Gesetzen in den Kapiteln 24–31. Aufgrund des Umfanges haben die Ausfertigungen nicht das Aussehen von Urkunden, sondern es handelt sich um gebundene Libelle. Bemerkenswert ist, dass der sächsische und der brandenburgische Kurfürst, wohl aus Geldmangel, auf eine eigene Ausfertigung verzichtet haben.
Das Böhmische Exemplar befindet sich heute im Österreichischen Staatsarchiv in Wien, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Es stammt aus der kaiserlichen Kanzlei, wobei nur der erste Teil eine besiegelte Ausfertigung mit Goldbulle ist, der zweite Teil ist eine unbesiegelte Abschrift eines früheren zweiten Teils des böhmischen Exemplars, der aber wohl nur ein Konzept war. Schon zwischen 1366 und 1378 wurde die Abschrift mit dem ersten Teil zusammengebunden.
Auch das Mainzer Exemplar befindet sich im Österreichischen Staatsarchiv in Wien, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Es stammt aus der kaiserlichen Kanzlei. Das goldene Siegel und die Siegelschnur sind nicht mehr vorhanden.
Das Kölner Exemplar befindet sich in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Der Schreiber ist unbekannt, vielleicht handelt es sich um einen Lohnschr

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